Der Energieausweis

Seit 1. Jänner 2008 wird in Österreich durch ein Bundesgesetz der Energieausweis vorgeschrieben und so der Forderung des Klimaschutzes Rechnung getragen. Der Energieausweis an sich ist nicht neu und in vielen Landesgesetzen schon seit Jahren definiert. Die detaillierten Regelungen sind der jeweiligen Landesgesetzgebung überlassen.

Auf den Verkauf, die Verpachtung oder Vermietung von Gebäuden, deren Baubewilligung vor 2006 erteilt wurde, ist dieses Gesetz ab 1.1.2009 anzuwenden.

Wir haben jahrelange Erfahrung in der gebäudetechnischen und bauphysikalischen Planung von Gebäuden und bieten als spezielles Service auch die ausschließliche Erstellung des Energieausweises für Ihr Gebäude, egal ob Altbau, Umbau oder Neubau.

Von unserer Erfahrung profitieren Sie bei Ihrem Projekt oder Bauvorhaben, statt später teuer nachbessern zu müssen.


Kontakt

Büroadresse: 1140 Wien, Salzwiesengasse 40 / Haus 67
Telefon (Mobil): +43 660 550 660 1

Diese Telefonnummern sind nur für geschäftliche Kontakte
(Studenten verwenden bitte die jeweiligen Instituts-Sekretariate)


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